Lexikon -Neuwertfaktor

Zum 01.01. eines Jahres wird der Neuwertfaktor neu festgelegt. Der Anpassungssatz ergibt sich zu 80 % aus der Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) des Baupreisindexes und zu 20 % aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.

© Versicherungsbote.de